Neuregelung Erteilung Fahrbewilligung Rigidal-, Wandalp- und Ghärststrasse
Verschiedene Waldstrassen und -wege in Engelberg dürfen nur mit einer Bewilligung befahren werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in den Ausführungsbestimmungen über das Befahren von Waldstrassen und-wegen (GDB 930.321).
Seit dem 1. April 2023 stellt der Polizeiposten Engelberg diese Fahrbewilligungen aus. Das entsprechende Gesuch kann beim Polizeiposten Engelberg bezogen werden und muss begründet werden.
Für Eigentümer, Bewirtschafter oder Hüttenrechtbesitzer werden Bewilligungen für drei Jahre ausgestellt. Übrige Nutzer haben die Möglichkeit, Tages- oder Jahresbewilligungen zu beantragen.
Falls Sie bereits einen Ausweis haben, bitten wir Sie, diesen noch bis Ende Mai beim Polizeiposten erneuern zu lassen. Bisherige Ausweise verlieren per 1. Juni 2023 ihre Gültigkeit.
Bei Fragen steht Ihnen der Polizeiposten Engelberg zur Verfügung (Telefon 041 666 68 01).
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