Engelberg

Einbürgerungen

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Engelberg erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Bürgerrat oder die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Im Merkblatt ordentliche Einbürgerung erhalten Sie einen Überblick über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das ordentliche Einbürgerungsverfahren.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahren hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.