Wald

Wald

Waldfunktion

Gut 40% der Fläche des Kantons Obwalden ist bewaldet. Dies entspricht einer gesamten Waldfläche von 20’500 ha. Der Waldanteil im Kanton Obwalden ist im Vergleich zur restlichen Schweiz (31%) hoch.

Im Waldentwicklungsplan (WEP) Obwalden als überbetriebliches Planungsinstrument werden Vorrangfunktionen festgelegt, um dauerhaft den Ansprüchen der Gesellschaft an den Wald gerecht zu werden. Der Wald ist grundsätzlich multifunktional. Das heisst, er erfüllt auf der gleichen Fläche oft mehrere Waldfunktionen. Die dabei überwiegende Waldfunktion wird als Vorrangfunktion bezeichnet. Dabei wird folgende Priorisierung angewendet:

1 Schutz vor Naturgefahren (dunkelgrün)
2 Natur und Landschaft (rot)
3 Erholung (gelb)
4 Wald ohne Vorrangfunktion (hellgrün)

Die Holznutzung hat als Grundfunktion im multifunktionalen Wald eine speziell wichtige Bedeutung. Mit Ausnahme der Waldreservate mit Nutzungsverzicht ist die Holznutzung auf allen Flächen für die Sicherstellung der Vorrangfunktionen erforderlich. Nur damit kann ein vitaler, stabiler Wald mit verschiedenen Altersklassen und grosser Stufigkeit erhalten bleiben.

Schutz vor Naturgefahren

Der Schutzwald schützt Menschen und Infrastruktur vor Rutschungen und Murgängen, Steinschlag, Überflutungen sowie Lawinen und Schneegleiten. Dabei stellt der Wald ein zentrales Element des Risikomanagements von Naturgefahren dar. Er schützt die Gesellschaft dauerhaft, zuverlässig und kostengünstig vor den Risiken der Natur.

Zur Gewährleistung einer dauerhaften Schutzwirkung müssen die Wälder vielfältig und stabil aufgebaut sein. Eine regelmässige Pflege und wiederkehrende Eingriffe für die Steuerung der Entwicklung sind deshalb unumgänglich. Bei der Schutzwaldpflege richten wir uns nach der verbindlichen Wegleitung «Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald».

Für die Erfüllung der wichtigen Aufgabe der Schutzwaldpflege werden wir durch die öffentliche Hand finanziell unterstützt. In Engelberg sind 54.2 % der Waldfläche als Schutzwald ausgeschieden.

Natur und Landschaft

Der Wald hat eine grosse Bedeutung für die Biodiversität und die Vernetzung der Lebensräume. Besondere Naturwerte weisen die Natur- und Sonderwaldreservate, seltene Waldstandorte, Wälder mit seltenen Arten, Waldränder sowie Alt- und Totholzbestände auf. Ebenfalls gehören Auen- und Moorgebiete zu sehr wertvollen Strukturen.

In Engelberg sind folgende Gebiete mit Vorrang «Natur und Landschaft» von Bedeutung:

  • Auengebiete: Alpenrösli, Herrenrüti und Grafenort
  • Waldreservate: Widerwäll und Fang
  • Moorgebiete: Hungerbodenwald Gerschni

Erholung

Freizeitaktivitäten sowie Sport und Erholung in der Natur gewinnen an Bedeutung. Viele Menschen nutzen den Wald für Aktivitäten. Darum trägt der Wald wesentlich zur Lebensqualität bei. Gemäss der aktuellen Gesetzgebung ist der Schweizer Wald im Grundsatz für alle frei zugänglich. Jedoch nur soweit keine namhaften Schäden am Wald verursacht werden. In ausgeschiedenen Gebieten mit Vorrang «Erholung» soll es auch Platz haben für spezielle Erholungs- und Freizeiteinrichtungen.

In Engelberg sind folgende Gebiete mit Vorrang «Erholung» definiert:

  • Schlänggen: Seilpark, Lagerplatz, Kletterpark
  • Bannwald/Hasenblätz: Langlaufloipe, Winterwanderweg
  • Bänklialp: Vitaparcours, Bikepark, Sprungschanze, diverse Events

Bitte halten Sie den Wald sauber und halten Sie sich an die Grundregeln.

Waldreservate

Waldreservate sind grossflächig ausgeschiedene Gebiete zu Gunsten der natürlichen Waldentwicklung. In Naturwaldreservaten kann sich die Natur ohne forstliche Massnahmen entwickeln. In Sonderwaldreservaten werden durch gezielte Massnahmen seltene Tier- und Pflanzenarten gefördert.

Sonderwaldreservat Widerwällhubel

Das Sonderwaldreservat Widerwällhubel umfasst eine Gesamtfläche von 46 ha. Innerhalb des Sonderwaldreservats soll eine möglichst ungestörte Entwicklung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Es werden nur Eingriffe zur Erhöhung der Biodiversität (Förderung von lichtbedürftigen Arten wie Orchideen usw.) oder zur Pflege des Schutzwaldes gemacht. Ebenfalls können gefährliche Bäume, die zur Gefahr für Dritte werden, beseitigt werden.

Naturreservat Fang

Im Naturreservat Fang gilt auf einer Fläche von 6.5 ha ein vollständiger Nutzungsverzicht. Dieser bezieht sich auch auf das Entfernen von Fall- und Dürrholz. Inbesondere wird auf eine alp- und forstwirtschaftliche sowie touristische Nutzung verzichtet.

Wildruhezonen

Engelberg wird weiträumig sehr stark touristisch genutzt. Dies führt zu einer grossen Störung der einheimischen Wildtiere. Um den Bedürfnissen der Wildtiere und Menschen in sensiblen Gebieten gerecht zu werden, sind Wildruhezonen ein ideales Instrument, um die Gebiete räumlich gezielt zu entflechten. Insbesondere im Winter sind die Wildtiere auf Rückzugs- und Einstandsmöglichkeiten mit geeigneten Nahrungsangeboten und ausreichend Deckung angewiesen.

Kommt es im Winter und vor allem in den Frühlingsmonaten zu vermehrten Störungen, wirkt sich das unmittelbar auf den Jungwald aus. Es kommt unweigerlich zu verstärktem Wildverbiss.

In Engelberg gelten die Wildruhezonen vom 1. Dezember bis 30. April. In den Wildschutzgebieten (eidg. Jagdbanngebiete Hahnen und Bannalp-Walenstöcke) gilt ein ganzjähriges Weggebot.

Wir bitten Sie deshalb, die Wildruhezonen zu respektieren auch wenn kein Schnee liegt und sich an die Weggebote zu halten.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websiten:

www.wildruhezonen.ch | www.respektiere-deine-grenzen.ch

Auenlandschaft Alpenrösli – Herrenrüti

Die nationale Aue Alpenrösli – Herrenrüti umfasst eine Fläche von 34.5 ha, wovon 23.5 ha auf Engelberger Territorium liegen. Im Auengebiet soll eine ungestörte Dynamik zwischen Wasser- und Geschiebehaushalt stattfinden. Die Waldgebiete sollen überflutet werden können, weshalb auf Eingriffe grossmehrheitlich verzichtet wird. Umgefallene Bäume bleiben liegen. Massnahmen werden einzig zur Förderung der auentypischen Pflanzen- und Tierwelt vorgenommen.

Neophyten

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden eingeschleppt. Die meisten exotischen Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Umwelt. Nur bei einem Teil von ihnen handelt es sich um exotische Problempflanzen, sogenannte invasive Neophyten. Haben sie sich einmal ausserhalb von Gärten und Parkanlagen etabliert, fallen sie durch ihren üppigen Wuchs und ihre schnelle Verbreitung auf. Sie werden zu einem wachsenden Problem, weil sie

  • sich unkontrolliert ausbreiten
  • die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden
  • einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen
  • Bauten schädigen
  • Böschungen destabilisieren
  • naturnahe Lebensräume beeinträchtigen
  • Ertragsausfälle in der Land- und Forstwirtschaft verursachen
  • schwierig zu bekämpfen sind

Wegen ihres grossen Schadenpotentials müssen invasive Neophyten aktiv und gezielt bekämpft werden. Eine weitere Verbreitung und Verschleppung der exotischen Problempflanzen kann durch gezielte Massnahmen verhindert werden. Dabei gilt es, möglichst früh zu handeln und die richtigen Massnahmen zum richtigen Zeitpunkt umzusetzen.

Helfen Sie mit und entfernen Sie invasive Neophyten in Ihrer Umgebung, damit sich diese nicht unbeabsichtigt in die Nachbarschaft und in naturnahe Lebensräume ausbreiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie

  • auf keinen Fall invasive Neophyten neu anpflanzen
  • bestehende Pflanzen entfernen und fachgerecht entsorgen

Das Deponieren jeglicher Garten- und Grüngutabfälle ist in und am Rand von Naturschutzgebieten, Gewässern und Wäldern ausdrücklich verboten.

Mit diesem Link gelangen Sie auf die Website des Kantons Obwalden, wo Sie unter «Publikationen» weitere wichtige Informationen über die Problempflanzen herunterladen können.
Wir empfehlen insbesondere die Dokumente:

  • Praxishilfe invasive Neophyten
  • Flyer exotische Problempflanzen im Garten